Neue Kooperations- und Vertragsformen im Gesundheitswesen

Wie kooperieren Leistungserbringer richtig?

Kooperationsformen im Gesundheitswesen

Das Wechselspiel von kollektiven und selektiven Verträgen bei der Versorgung von Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung ist heute nicht mehr aus dem Gesundheitssystem wegzudenken. Insbesondere in den Sektoren Krankenhaus und ambulante Versorgung finden sich solche Versorgungsverträge. Hier ist meine Expertise besonders umfassend: Zahlreiche integrierte Versorgungskonzepte habe ich mit aufgebaut. Außerdem war ich am Abschluss von Verträgen für die Heil- und Hilfsmittelversorgung beteiligt.

In interdisziplinärer Zusammenarbeit mit Ärzten, Therapeuten und dem Management von Leistungserbringern wird zuerst das medizinische Versorgungskonzept definiert. Danach werden die Fallpotenziale eingeschätzt, um interessierte Kostenträger zu identifizieren und die Verhandlungen effizient zu gestalten. Parallel findet dann mit zunehmender Detailtiefe eine juristische Prüfung statt. Durch meine bisherigen Tätigkeiten bin ich mit jedem dieser Schritte bestens vertraut und habe große Erfahrung bei der Durchführung. Mein Vorteil: Ich kenne beide Seiten der Vertragsverhandlungen.

Beratungsansatz

  • 1) Definition des medizinischen Versorgungskonzeptes
  • 2) Einschätzung der Fallpotenziale
  • 3) Juristische Prüfung
  • 4) Konsensorientierte Vertragsverhandlungen
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